Der Tunnel ist unwirtschaftlich, er darf nicht aus Steuergeldern finanziert werden.

Mit Steuergeldern geförderte Verkehrsprojekte müssen nachweisen, dass sie einen volkswirtschaftlichen Nutzen bringen. Der Nutzen muss größer sein als die Kosten der Investition. Für den Nachweis ist in der Bundesrepublik die sog. "Standardisierte Bewertung" zwingend vorgeschrieben. Sie liefert als Ergebnis einen numerischen Wert, die Nutzen-Kosten-Relation (NK-Wert). Nur wenn dieser Wert größer als 1 ist, darf das Projekt subventioniert werden.

Nutzen-Kosten-Untersuchungen (NKU) der 2. Stammstrecke:

Überprüfungen der NKU von 2011 und der NKU von 2016, Grundlage des Subventionsantrags, ergaben in beiden Fällen, dass der geforderte Mindest-Nutzen nicht erreicht wird. Der NK-Wert liegt weit unter 1. Die negativen Werte bedeuten, dass der Tunnel nicht nur keinen Nutzen hat, er erzeugt im Betrieb sogar einen volkswirtschaftlichen Schaden, z.B. indem Fahrgäste wieder auf den PKW umsteigen. Im Gutachten von Prof. Stölting wird ebenfalls festgestellt, dass der NK-Wert unter 1,0 liegt. 

Datum Autor Auftraggeber NK-Wert Dokument
11/2011 Intraplan 2011 Staatsregierung 1,23 ohne Risiko
1,04 mit Risiko
NKU 2019
07/2015 Vieregg-Rössler 2015 BI Haidhausen -1,45 Kurzfassung 2015
Charts
Langfassung*
10/2016 Intraplan 2016 Staatsregierung 1,05 NKU 2025
03/2017 Vieregg-Rössler 2017 BI Haidhausen und Prof.Piazolo MdL -0,55 Kurzfassung 2017
Charts
Langfassung*
07/2017 Prof.Dr. Volker Stölting BUND Naturschutz in Bayern e.V. <1 Gutachten

*) bitte Anfrage an info@s-bahn-ausbau.de

Nachdem zwei unabhängige Gutachten den Verdacht auf eine manipulierte Nutzen-Kosten-Rechnung erhärtet haben wurde seitens der Fraktion der Linken im Bundestag Strafanzeige wegen Subventionsbetrug gestellt. 

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